Beschaffung
In Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel dürfen nicht gelagert werden.Es besteht ein sog. Verbringungsverbot. Das betrifft natürlich auch Arzneimittel, die
dem Betäubungsmittelgesetzt unterstellt sind. Wenn eine Apotheke ein Rezept für
ein solches Arzneimittel oder ein Betäubungsmittel erhält, kann Sie das Arzneimittel
importieren, oder einen Importeur beauftragen. Der Einzelimport nach § 73 Abs.3
des Arzneimittelgesetzes legt hier für Apotheke und Importeur den Rahmen einer
solchen Beschaffung fest.
Wenn das Arzneimittel nicht dem Betäubungsmittelrecht untersteht, ist die Beschaffung
in angemessenen Zeiten möglich. Für die lückenlose Versorgung von Patienten
unterhalten Importeure Zolllager. Hier kann unter Vorlage der Apothekenbestellung
Ware aus dem Ausland nach Deutschland ( dem Geltungsbereich des AMG´s und BtMG´s)
verbracht werden. Bei nur verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die Versorgung
mit einem Zolllager als logistische Basis recht zügig möglich. Sobald eine Arzneimittel
jedoch unter das BtMG fällt, sind neben dem Zoll auch die Überwachungsbehörden
(Bundesopiumstelle) im Vorfeld mit einzuschalten.
Hier muss immer erst ein Antrag auf Entnahme aus dem Zolllager gestellt werden. Mit
dieser Erlaubnis als Originaldokument können dann auch die BtM´s verzollt/entnommen
werden. Da es sich bei der Lagererlaubnis für ein Import-BtM um eine Ausnahmeregelung
handelt, die primär die Versorgung der Patienten sichern soll, ist bei der Bundesopiumstelle
genau geregelt, wann und wie oft eine solche Entnahme erfolgen darf. Ein Importeur sammelt
daher alle Apothekenbestellung über die Woche. Am Montag wird der Antrag auf Entnahme
aus dem Zolllager bei der Bundesopiumstelle eingereicht.
Anträge auf Entnahme werden hier sofort nach Eingang bearbeitet.
Für die Bearbeitung und für den Postweg werden zwei Tage benötigt.
In der Regel ist das Arzneimittel am Freitag in den Apotheken.
Um diesen Ablauf zu unterstützen muss:
• der Patient möglichst am Freitag mit dem BtM-Rezept in der Apotheke sein
• der Arzt seine Patienten am Freitag in die Praxis bestellen.
Wir unterstützen unsere Apotheken bei der Organisation dieses Bestellablaufes.
Detailinfos zum Rezept oder Beschaffungsablauf unter Tel 0541.7709721 !